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Suchtprävention: Verantwortungsvoll spielen

Keine Frage, jeder gewinnt gerne. Spielen sollte jedoch in erster Linie Spaß machen und nicht das Leben bestimmen. Wenn aus Spaß Ernst wird, kann das Spielen zum Problem werden. Wer zum Beispiel viel mehr Geld ausgibt, als er sich eigentlich leisten kann, sollte sich rechtzeitig Rat und Hilfe suchen. Übermäßiges und unkontrolliertes Spiel kann zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Auf dieser Seite finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Spielsucht und die richtigen Ansprechpartner für die Suchtberatung. Zudem erfahren Sie mehr über die Möglichkeit, sich selbst oder andere Personen für Spielangebote sperren zu lassen.

Spieler- und Jugendschutz bei SACHSENLOTTO

Sachsenlotto steckt viel Energie in den Spieler- und Jugendschutz – mit einem verantwortungsbewussten Spielangebot und einer festen Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Suchtprävention und Suchtberatung. Unsere Beauftragte für den Spieler- und Jugendschutz vermittelt auch Kontakte zu verschiedenen Spezialisten.

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Dann senden Sie Ihre Anfragen bitte an:

Sächsische Lotto-GmbH
Spieler- und Jugendschutz
Oststraße 105
04299 Leipzig
Telefon: +49 341 8670-888

oder per E-Mail an: spielerschutz[at]sachsenlotto.de

Informationsmaterial und kostenlose Beratung

Auf sachsenlotto.de und in den LOTTO-TOTO-Annahmestellen stellt Ihnen Sachsenlotto kostenlos verschiedene Broschüren zur Verfügung. Zudem erhalten Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.spielen-mit-verantwortung.de kostenlose Informations- und Beratungsangebote zu den Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht, unter anderem einen Selbsttest und ein vierwöchiges anonymes Online-Beratungsprogramm.

Broschüre „Großer Ratgeber: Glück? Spiel? Sucht?“

Broschüre „Kleiner Ratgeber: Glück? Spiel? Sucht?“

Broschüre „Glücksspielsucht: Erste Hilfe für Angehörige“

Broschüre „Total verzockt!? Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene“

Zum Selbsttest

Zum Wissenstest

Möchten Sie sich wegen Ihrer Glücksspielprobleme beraten lassen? Fragen zum Spielverhalten und damit verbundenen Problemen werden vom Beratungsteam direkt per Mail beantwortet.

Zur Online-Beratung

Machen Sie sich Sorgen um eine nahestehende Person? Wirkt sich die Glücksspielteilnahme Ihres Angehörigen auch auf Ihr Leben aus? Die Online-Beratung von Check dein Spiel steht allen Angehörigen von Glücksspielteilnehmern kostenfrei und anonym zur Verfügung. Fragen zum Spielverhalten und damit verbundenen Problemen werden vom Beratungsteam direkt per Mail beantwortet.

Zur E-Mail-Beratung

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. (SLSeV)
Glacisstraße 26
01099 Dresden
Telefon: 0351 804 55 06
E-Mail: slsev@t-online.de
www.slsev.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: 0800 137 27 00
E-Mail: poststelle@bzga.de
www.bzga.de

Selbstsperre

Die Sächsische Lotto-GmbH ermöglicht gefährdeten Spielteilnehmern, sich selbst sperren zu lassen. Die Formulare für eine Selbstsperre sind in den sächsischen LOTTO-TOTO-Annahmestellen und in der Zentrale in Leipzig erhältlich. Sie haben auch die Möglichkeit, die Formulare hier auszudrucken.

Formular: Antrag auf Selbstsperre (Selbstsperre)

Fremdsperre

Es gibt auch die Möglichkeit der Fremdsperre. Die Unterlagen für eine Fremdsperre sind in den sächsischen Annahmestellen und in der Zentrale in Leipzig anzufordern. Liegt der Sächsischen Lotto-GmbH eine Beantragung vor, wird der Sachverhalt geprüft, eine vorläufige Sperre eingerichtet und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet die Sächsische Lotto-GmbH über die endgültige Spielersperre.

Formular: Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre)

Was passiert bei einer Spielersperre?

Wurde eine Spielersperre (Selbst-/Fremdsperre) verfügt, werden die Daten in der vom Land Hessen zentral geführten Sperrdatei eingetragen. Dieses spielformübergreifende Sperrsystem ist für alle an die Sperrdatei angeschlossenen Veranstalter/Vermittler für die betroffenen Spielformen wirksam. Der gesperrte Spieler erhält nach Eintrag in der zentralen Sperrdatei ein Informationsschreiben mit detaillierten Angaben zu seiner Sperre.

Eine Spielersperre kann erst nach Ablauf der Mindestsperrdauer aufgehoben werden. Soweit keine Sperrdauer selbst gewählt wurde, beträgt die Mindestsperrdauer der Spielersperre ein Jahr. Wurde eine Sperrdauer selbst gewählt, gilt diese als Mindestsperrdauer (mind. 3 Monate).

Jugendschutz am eigenen PC

Wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Zugang zu Ihrem Computer haben, empfehlen wir Ihnen, Filterprogramme für den Jugendschutz zu verwenden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Herunterladen der Filterprogramme finden Sie auf der Seite jugendschutzprogramm.de .

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