Jubiläums Sonderauslosung der GlücksSpirale
Am 7. März 2020 konnte sich Ihre Teilnahme an der Lotterie GlücksSpirale besonders lohnen. Denn dann wurden unter allen Spielaufträgen bundesweit 200 x 5.000 € und sachsenweit 10 x 2.000 € verlost.
Und so nahmen Sie teil:
Sie mussten einfach einen Spielauftrag der Lotterie GlücksSpirale für die Ziehung am 7. März 2020 abgeben und schon waren Sie dabei. An der GlücksSpirale könnten Sie auch über den LOTTO-Spielschein unter Zusatzlotterien teilnehmen.
Bitte beachten Sie: Mit Ihrem GlücksSpirale-Los nahmen Sie automatisch und ohne Zusatzkosten an der Sonderauslosung teil. Der bundesweite Geldgewinn der Sonderauslosung betrug 5.000 € bei einem Loseinsatz von 5 € (1/1-Los), 2.500 € bei einem Loseinsatz von 2,50 € (1/2-Los) bzw. 1.000 € bei einem Loseinsatz von 1 € (1/5-Los). Der sachsenweite Geldgewinn betrug 2.000 € bei einem Loseinsatz von 5 € (1/1-Los), 1.000 € bei einem Loseinsatz von 2,50 € (1/2-Los) bzw. 400 € bei einem Loseinsatz von 1 € (1/5-Los).
Beachten Sie bitte die geltenden
Teilnahmebedingungen für diese Sonderauslosung.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Spielauftrag beträgt bundesweit1 für den GELDGEWINN I von 5.000,00 EUR gerundet 1 : 6 283. Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Spielauftrag beträgt sachsenweit für den GELDGEWINN II von 2.000,00 EUR gerundet 1 : 2 600.