Sonderauslosung der GlücksSpirale
Auch 2024 läutete die GlücksSpirale-Sonderauslosung den Frühlingsmonat März ein und hatte neben ein paar Sonnenstrahlen auch tolle Gewinne im Gepäck.
Mit der Teilnahme an der Lotterie GlücksSpirale konnten Sie bundesweit 200 x 5.000 € gewinnen. Alle Spielaufträge für die Ziehung am 2. März 2024 nahmen automatisch an der Sonderauslosung teil.
Und so konnten Sie teilnehmen:
Sie haben einfach einen Spielauftrag der Lotterie GlücksSpirale für die Ziehung am 2. März 2024 abgegeben und ganz automatisch waren Sie bei der Auslosung mit dabei. An der GlücksSpirale konnten Sie auch über den LOTTO-Spielschein unter Zusatzlotterien teilnehmen.
Bitte beachten Sie: Mit Ihrem GlücksSpirale-Los nahmen Sie automatisch und ohne Zusatzkosten an der Sonderauslosung teil. Der bundesweite Geldgewinn der Sonderauslosung beträgt 5.000,00 EUR bei einem Loseinsatz von 5,00 EUR (1/1-Los), 2.500,00 EUR bei einem Loseinsatz von 2,50 EUR (1/2-Los) bzw. 1.000,00 EUR bei einem Loseinsatz von 1,00 EUR (1/5-Los).
Beachten Sie bitte die geltenden
Teilnahmebedingungen für diese Sonderauslosung.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Spielauftrag beträgt bundesweit für den Geldgewinn von 5.000,00 € gerundet 1 : 5 627.